Gesetzesinitiative: Entbürokratisierung der CSRD & LkSG für den Mittelstand durch standardisierte NachhaltigkeitserklärungenEin lösungsorientierter Vorschlag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, zum Schutz von KMU vor dem Trickle-Down-Effekt und zur EU-konformen Umsetzung der CSRD im deutschen HGB.Das Problem: Der bürokratische Kollaps in der LieferketteDie aktuelle Umsetzung europäischer und nationaler Berichtspflichten – insbesondere die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – führt zu einer massiven Belastung der deutschen Wirtschaft. Großkonzerne reichen ihre Auskunftspflichten ungefiltert an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in ihrer Lieferkette weiter (Trickle-Down-Effekt). Da es keinen gesetzlich definierten Standard für den B2B-Datenaustausch gibt, ersticken KMU unter einer Flut von proprietären Excel-Tabellen, ESG-Fragebögen und unterschiedlichen Lieferanten-Portalen. Dies bindet wertvolle Fachkräfte und gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts.Die Lösung: Das Prinzip der Maschinenrichtlinie für ESG-DatenDas Umweltingenieurbüro Alexey Palatschew stellt hierfür ein sofort umsetzbares, praxisnahes Konzept zur Entbürokratisierung vor: Die standardisierte EU-Nachhaltigkeitserklärung.Analog zum jahrzehntelang bewährten Prinzip der europäischen CE-Konformitätserklärung (Maschinenrichtlinie) fordern wir die Etablierung eines standardisierten Nachweisformates. Durch ein klar definiertes, dreistufiges Kaskadensystem (narrativer Bericht ➔ Unternehmenserklärung ➔ EU-Produkterklärung inkl. Product Carbon Footprint) wird ein "Single Source of Truth"-Ansatz geschaffen. Unternehmen ermitteln ihre Kennzahlen einmalig und können diese rechtsverbindlich und maschinenlesbar (z.B. für den Digitalen Produktpass) gegenüber allen Kunden, Banken und Aufsichtsbehörden nachweisen.Nationale Umsetzung: Der HGB-Fast-Track für KMUUm den Mittelstand zeitnah zu entlasten, schlagen wir eine konkrete Novellierung des Handelsgesetzbuchs (HGB) vor. Ein neuer Paragraph (z.B. § 289g HGB-Entwurf) soll als "Fast-Track" und Schutzplanke dienen: Legt ein KMU-Zulieferer die rechtsgültig unterzeichnete "EU-Unternehmens-Nachhaltigkeitserklärung" vor, gilt die Informationspflicht gegenüber dem berichtspflichtigen Großkonzern als vollumfänglich erfüllt. Die erzwungene Nutzung abweichender Konzern-Formulare wird damit unterbunden.Gegen den europäischen FlickenteppichEine rein nationale Betrachtung greift jedoch zu kurz. Während Deutschland um den Bürokratieabbau ringt, hat beispielsweise Frankreich die CSRD bereits mit drakonischen Strafen für das Management umgesetzt. Dies zwingt französische Konzerne dazu, massiven Druck auf deutsche Zulieferer auszuüben. Unsere Initiative verbindet daher die dringend benötigte nationale Entlastung (DE-Erklärung als Brückentechnologie) mit dem klaren Ziel einer verbindlichen europäischen Standardisierung (EU-Nachhaltigkeitserklärung), um grenzüberschreitende Lieferketten im Binnenmarkt rechtssicher zu machen.Wir laden Abgeordnete, Ministerien (BMJ, BMWK), Fachverbände und Kammern (DIHK, VDMA) dazu ein, diese konkreten Gesetzentwürfe und Mustertexte zu prüfen und in die anstehenden Gesetzgebungsverfahren zur Wirtschaftswende und Entbürokratisierung einzubringen.